EU-Bestimmungen

 

Seit dem 01.Oktober 2004 gelten für Reisen mit Haustieren (Hunde, Katzen, Frettchen) innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten folgende Bestimmungen, die vom Tierbesitzer beachtet werden müssen:

1.) Das Mitführen eines EU-Heimtierausweises / Reisepasses mit gültiger Tollwutimpfung (mind. 30 Tage und max. 12 Monate alt vor Grenzübertritt).

2.)Der Ausweis muss dem gekennzeichneten Tier (Tätowierung oder Mikrochip) eindeutig zuzuordnen sein.

Alte Impfbescheinigungen gelten übergangsweise bis zum 30. September 2005, sofern die darin enthaltenen Angaben den Vorgaben des neuen Heimtierausweises entsprechen und die Gültigkeit der Tollwutimpfung nicht abgelaufen ist.

Die EU-Mitgliedsstaaten (ausser Schweden, Malta, Irland, Vereinigtes Königreich) gestatten die Einreise eines Heimtieres, das jünger als drei Monate und nicht geimpft ist, sofern für dieses Tier ein EU-Ausweis mitgeführt wird, eine eindeutige Kennzeichnung vorliegt und das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion mit dem Tollwutvirus ausgesetzt gewesen sein könnten, in Kontakt gekommen zu sein. Dies ist vom Tierarzt zu bestätigen. Die Einreise ist auch gestattet wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Die Mutter muss ihrerseits die Einreisebedingungen erfüllen.

Für Irland, Malta, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten bis zum 03. Juli 2008 noch zusätzliche Anforderungen, die dringend zu beachten sind.