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Belgien Es gelten die EU-Bestimmungen.
Es besteht allgemeine Leinenpflicht.
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Dänemark Es gelten die EU-Bestimmungen.
Die Einfuhr von Pit-Bullterriern und Tosas sowie deren Kreuzungen ist verboten. Es besteht Leinenpflicht.
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Deutschland Für die Verbringung aus einem EU-Land nach Deutschland gelten die EU-Bestimmungen.
Aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde vom 12.04.2001 dürfen Hunde der Rassen Pit-Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen nicht nach Deutschland eingeführt werden. Verordnungen der einzelnen Bundesländer regeln die Details.
Für die sogenannten Drittländer gelten je nach Land weitere Bestimmungen.
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Estland Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Finnland Es gelten die EU-Bestimmungen.
Hunde und Katzen, die drei Monate oder älter sind, benötigen eine tierärztliche Bescheinigung über eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus), längstens 30 Tage vor der Einreise.
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Frankreich Es gelten die EU-Bestimmungen.
Für die Einreise von mehr als 3 Tieren und von Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministere de l’Agriculture, Paris erforderlich.
Kampfhunden der sogenannten 1. Kategorie (Pitbulls, Boerbulls und Hunde, die aufgrund ihrer morphologischen Merkmale den Hunden der Tosa-Rassen zuzuordnen sind) ist die Einreise untersagt. Hunde der 2. Kategorie (Wach- und Schutzhunde wie Rassehunde, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler etc.) dürfen nur mit Maulkorb und Leine geführt werden. Diese Hunde dürfen einreisen, sofern beim Zoll ihr Geburtszeugnis und ihr Stammbaum vorgelegt und damit bewiesen wird, dass sie der 2. Kategorie angehören.
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Griechenland Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Grossbritannien, Malta, Nordirland
Für die Länder des Vereinigten Königreiches gilt das Pet Travel Scheme (PETS).
Mit den Vorbereitungen sollte mindestens 7 Monate vor der geplanten Einreise begonnen werden.
Folgende Reihenfolge muss dringend eingehalten werden:
- Implantation eines Mikrochips (wenn nicht vorhanden)
- Tollwutimpfung
- Eine Blutabnahme 30 Tage nach der Tollwutimpfung und eine Laboruntersuchung auf Tollwut-Antikörper muss durchgeführt werden. Bei späteren wiederholten Einreisen ist bei vorherigem Erreichen eines ausreichenden Tollwut-Antikörper-Titers und der Einhaltung der vorgeschriebenen Impfintervalle kein weiterer Test erforderlich.
- Eine Behandlung gegen Zecken und Bandwürmer (Echinococcus multilocularis) muss 24-48 Stunden vor jeder Einreise (Zeitpunkt des Grenzübertritts) durchgeführt werden.
Alle Massnahmen werden nach Durchführung von uns im Heimtierausweis / Reisepass dokumentiert.
Hunde und Katzen dürfen nur von zugelassenen Verkehrsunternehmen auf zugelassenen Routen in das Vereinigte Königreich eingeführt werden.
Folgende Hundetypen sind nicht zugelassen: Pit-Bullterrier, Japanese Tosa, Dogo Argentino, Fila Braziliero
Über weitere Fragen zum Pet Travel Scheme informieren wir Sie gerne in der Praxis. Es gibt aber auch eine PETS-helpline unter 0044 / 870 241 17 10 oder im Internet www. defra.gov.uk.
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Irland
Eine Einreise ist nur über England oder Nordirland und unter Einhaltung des Pet Travel Scheme (PETS) möglich. Eine Leine muss mitgeführt werden. Weitere Informationen unter www.agriculture.gov.ie
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Italien Es gelten die EU-Bestimmungen.
Ein Maulkorb und eine Leine sind mitzuführen.
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Lettland Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Litauen Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Luxemburg Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Niederlande Es gelten die EU-Bestimmungen.
Es besteht Leinenpflicht. Pit-Bullterrier und deren Kreuzungen dürfen nicht eingeführt werden. Für die Mitnahme eines American-Staffordshire-Terriers benötigen Sie einen Stammbaum.
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Österreich Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Polen Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Portugal (Azoren und Madeira) Es gelten die EU-Bestimmungen.
Es gilt Leinen- und Maulkorbpflicht. Hunde dürfen nicht in Restaurants, an Strände und in Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.
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Schweden
Zusätzlich zu den EU-Bestimmungen wird ein Bluttest auf Tollwut-Antikörper vorgeschrieben. Die Blutprobenentnahme darf frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung erfolgen.
Eine Entwurmung muss innerhalb von 10 Tagen vor der Einreise durch einen Tierarzt erfolgen und im Reisepass dokumentiert werden.
Es besteht Leinenpflicht. Welpen und Jungkatzen unter 3 Monaten dürfen nicht eingeführt werden.
Melden Sie sich bitte rechtzeitig im voraus bei uns in der Praxis, damit die Einzelheiten zur Durchführung besprochen werden können.
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Slowakische Republik Es gelten nur die EU-Bestimmungen.
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Slowenien Es gelten die EU-Bestimmungen.
Leinenpflicht besteht auf allen öffentlichen Flächen. Maulkorbpflicht gilt zusätzlich in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Mitnahme von Hunden in die meisten öffentlichen Gebäude, Geschäfte und Restaurants ist nicht gestattet (ausgenommen Führhunde).
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Spanien (Balearen, Kanarische Inseln) Es gelten die EU-Bestimmungen.
Regionale Regelungen hinsichtlich Maulkorb, Leinenpflicht und gefährlichen Hunderassen entnehmen Sie bitte den Informationen vor Ort.
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Tschechische Republik Es gelten die EU-Bestimmungen.
Regionale Regelungen hinsichtlich der Maulkorb- und Leinenpflicht entnehmen Sie bitte den Informationen vor Ort.
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Ungarn Es gelten die EU-Bestimmungen.
Auf öffentlichen Plätzen besteht Leinenpflicht. In öffentlichen Verkehrsmitteln besteht zusätzlich Maulkorbpflicht.
Über die Mitnahme sogenannter Kampfhunde (Bullterrier, American-Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bordeaux-Dogge, Argentinische Dogge, Bullmastif, Fila Brasiliero, Bandog, Tosa-Inu) informieren Sie sich bitte bei der ungarischen Botschaft.
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Zypern Es gelten die EU-Bestimmungen.
Die Tollwutimpfung muss mindestens einen Monat vor der Einreise durchgeführt werden und darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen.
Vor der Einreise muss eine Entwurmung (Echinococcosis, Hydatidosis) durchgeführt werden und es muss belegt werden, dass die Behandlung erfolgreich war.
Vor der Einreise muss das Tier gegen Ektoparasiten (Flöhe, Zecken) behandelt werden.
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